Bürogebäude & Hochhäuser

Sprinklerlöschanlage oder Wasservernebelungsanlage

Bereits in der Planungsphase wird ein baulicher Brandschutz konzeptioniert

Als Mindestanforderung sollte eine Brandmeldeeinrichtung mit einer Zentrale in der Portierloge vorgesehen werden. Erstreckt sich das Gebäude über mehrere Stockwerke bzw. sind die Büroflächen entsprechend groß ausgeführt, kommt meist auch eine stationäre Löschanlage zur Anwendung. In den meisten Fällen wird eine Sprinkleranlage von den Behörden oder dem Versicherer vorgeschrieben. In bestimmten Fällen kann auch der Einsatz einer Wasservernebelungsanlage (geringe Wasserbevorratung, geringer Wasserschaden, dünnere Rohrleitungen etc.) sinnvoll sein.

Entscheidungsgrundlage könnte sein:

  • Der Brand muss rasch erkannt werden.
  • Die eingesetzte Löschtechnik sollte zuverlässig und günstig sein.
  • Eine Löschung sollte nur geringe Auswirkungen auf den Betriebsablauf haben (Stichwort Wasserschäden).

Der Brandschutz für ein Bürohaus könnte beispielsweise folgendermaßen angelegt sein:

  • optische Rauchmelder in den einzelnen Büros bzw. Gängen.
  • Sprinklerlöschanlage oder Vernebelungsanlage für die Brandunterdrückung.

Wir beraten Sie gerne zu den verschiedenen Löschanlagen


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